Keine Tags zugewiesen

Wiki

Vorgang zentral

dezentral

1. Zahlungen an Unternehmen (gilt auch für Kostenerstattungen an Mitarbeiter/Externe - sofern die Rechnung an die TUM adressiert ist)

grds: Relevant für die Einordnung ist, in welchem Land das Unternehmen steuerlich registriert ist. Irrelevant hingegen ist der Firmensitz.

   
a) Lieferant mit dt. VAT und dt. Bankverbindung  -  keine weiteren Prüfkriterien   x
b) Lieferant mit nicht dt. bzw. ohne VAT (d. h. Drittland)  - keine weiteren Prüfkriterien x  
2. Zahlungen an Privatpersonen  - unabhängig vom Wohnsitz    

a) dt. oder EU/SEPA-Bankverbindung (Fr. Schumacher: Was ist korrekt? EU oder SEPA - zu SEPA gehören ja noch ein paar mehr Länder dazu)

  x
b) Bankverbindung Drittland x  

Ergänzend:

1. Bei dezentralen Buchungen Steuerkennzeichen in Abhängigkeit vom Steuersatz auf der Rechnung.

2. Kostenerstattungen an Beschäftigte, basierend auf einer Rechnung mit der privaten Re-Adresse von Beschäftigen sind grds. unzulässig. Ausnahme: Der Lieferant bestätigt nachweislich, dass die Rechnung nicht an die TUM adressiert werden kann (für die Beibringung dieses Nachweises muss der/die Mitarbeiter/in sorgen). Falls im Ausnahmefall eine Erstattung möglich ist, bitte StKz V0 verwenden.